Kredite für das Studium vergleichen
Wenn man sich näher über das Thema Bildungskredit informieren möchte, dann muss man zunächst unterscheiden, ob es sich um den „echten“ Bildungskredit handelt, der letztendlich vom Bund abgesichert wird und bestimmten Förderbedingungen unterlegen ist, oder ob es sich um einen „unechten“ Bildungskredit handelt, der in Form des so genannten Studentenkredites auch von den sonstigen Banken aus dem privaten Bereich vergeben werden kann.
Der echte Bildungskredit wird von der staatlichen KfW-Förderbank vergeben und man muss einige Voraussetzungen erfüllen, um das Darlehen erhalten zu können. Ferner ist dieser Kredit zweckgebunden, so wie es vergleichbar auch beim Autokredit der Fall ist, wo man mittels der erhaltenen Darlehenssumme den Erwerb eines Autos finanzieren kann (muss). Die Förderbestimmungen für den Erhalt des Bildungskredites wurden erst kürzlich, nämlich zum 1. April 2009, geändert, sodass man aktuell die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen muss, wenn man den zinsgünstigen Kredit erhalten möchte.
Grundsätzlich steht der Bildungskredit zunächst einmal ausschließlich Schülern und in erster Linie auch den Studenten und Studentinnen zur Verfügung, die entweder kein BAföG bekommen, oder wo das BAföG aufgrund von besonderen Ausgaben nicht als ausreichend angesehen werden kann. Dabei wird der Kredit unabhängig davon gewährt, ob der Auszubildende / Student über eigenes Vermögen oder eigenes Einkommen verfügt, und auch vorhandenes Vermögen oder Einkommen der Eltern oder des Ehepartners werden nicht berücksichtigt.
Den Bildungskredit kann man allerdings noch nicht während der Zeit des Grundstudiums bekommen, sondern man muss als Student entweder die Zwischenprüfung des gewählten Studienganges bestanden haben, ein Masterstudium / Diplomstudium, oder ein Zusatzstudium / Aufbaustudium betreiben, wobei bereits ein Abschluss in einem Grundstudium vorhanden sein muss. Gewährt werden kann der Bildungskredit in der Regel bis zum Ende des 12. Semesters.
Eine weitere Voraussetzung zum Erhalt des Bildungskredites ist, dass man nicht älter als 36 Jahre ist. Wie hoch der monatlich zu erhaltende Bildungskredit sein kann, muss individuell festgelegt werden. Es gibt die Möglichkeit, 100, 200 oder 300 Euro im Monat zu erhalten. Über welchen Zeitraum der Kredit ausgezahlt werden soll, kann der Studierende in einer Grenze zwischen drei und 24 Monaten selber entscheiden.
Maximal kann man also einen Betrag von insgesamt 7.200 Euro erhalten. Die sehr günstigen Zinsen sind übrigens nur dadurch möglich, dass der Bildungskredit von der Bundesregierung „subventioniert“ wird. Neben der monatlichen Auszahlung des Kredites kann in besonderen Fällen auch eine Abschlagszahlung von maximal 3.600 Euro erfolgen, was also quasi eine Vorauszahlung von einigen Monatsauszahlungen bedeutet.
Es muss sich allerdings um einen Grund handeln, warum der Studierende „so viel“ Geld auf einen Schlag benötigt, der glaubhaft ist und mit dem Studium in Zusammenhang steht. Ab dem ersten Datum der Auszahlung ist der Bildungskredit vier Jahre lang tilgungsfrei. Nach dieser Zeit beträgt die monatliche Rate für die Tilgung 120 Euro. Die Höhe der zu zahlenden Zinsen liegt derzeit (Stand April 2009) bei 2,71 Prozent (nominal), was den Bildungskredit sehr günstig macht.